Schriftzug
Gemeinschaftsarbeit

Alle Vereinsmitglieder haben bei der Jahreshauptversammlung am 28. März 2020 die Gelegenheit, sich in die dort ausliegenden Listen für die Gemeinschaftsarbeit einzutragen.

Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Nichterscheinen wird sofort die Ersatzzahlung (88,- €) fällig. Diese wird auch fällig, wenn keine Anmeldung erfolgt. Wer sich also nicht zur Gemeinschaftsarbeit anmeldet,  signalisiert, dass er nicht an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen will. Er muss deshalb also bis spätestens 31. Oktober 2020 die erneute Vorauszahlung für 2021 in Höhe von 88,- € auf das  Vereinskonto überweisen bzw. werden wir dieses bei vorliegender Einzugsermächtigung Anfang November 2020 zusammen mit Pacht, Betrag usw. einziehen.

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass jeweils nur eine Person pro Kleingarten an der Gemeinschaftsarbeit eines Tages teilnehmen kann. Es können also z. B. nicht zwei Leute kommen und dann nur die halbe Stundenzahl arbeiten. Der Grund hierfür ist eine Planungssicherheit für uns. Wir haben in der Zeit von März bis Oktober acht Gemeinschaftsarbeitstermine, fünf vormittags und drei nachmittags. Sie werden sicher Verständnis dafür haben, dass wir auf der einen Seite immer genügend Leute zur Arbeit zur Verfügung haben und auf der anderen Seite auch immer genug Arbeit für die angemeldeten Arbeitskräfte bereitstellen müssen.

Wenn Gartenfreunde unangemeldet zur Gemeinschaftsarbeit kommen würden, müsste für diese kurzfristig Arbeit eingeplant werden. Dies ist aus organisatorischen Gründen nicht tragbar, deshalb werden wir auch in diesem Jahr gegebenenfalls alle Personen wieder wegschicken, die nicht angemeldet waren.

Ohne Anmeldung besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Tag!

Wer an den vorgesehenen Terminen nicht an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen kann, kann sich für feste Aufgaben eintragen lassen, soweit vorhanden. Diese können dann in einem vorgegeben Rahmen selbständig geplant werden. Allerdings besteht kein Anspruch auf eine derartige Arbeit und wir werden auch nicht deshalb neue Arbeiten anlegen, weil jemand keine Zeit an den regulären Terminen hat.

Die Anzahl der abzuleistenden Stunden wurde 2013 auf sechs und 2015 noch einmal auf fünf Stunden pro Garten und Jahr reduziert,  da die Grundstücksanierungen weitgehend abgeschlossen sind. Die Ersatzzahlung bei nicht geleisteter Gemeinschaftsarbeit bleibt bei 88,- €. Hierdurch soll der Anreiz zur Ableistung der Gemeinschaftsarbeit erhöht werden. Der Betrag wird jeweils im Voraus Ende Oktober des Vorjahres fällig.