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Merkblatt für Mitglieder

Merkblatt für unsere Mitglieder

(Stand: März 2021)

Nachstehend finden Sie die aus Sicht des Vorstands wichtigsten Regelungen für die Mitglieder des Vereins der Gartenfreunde Tannenberg e.V. Die hier genannten Regelungen sind festgelegt im Bundeskleingartengesetz, der Gartenordnung, dem Pachtvertrag, den Ortsgesetzen der Freien Hansestadt Bremen und den Beschlüssen der Mitglieder- und Jahreshauptversammlungen des Vereins. Sie sind für alle Mitglieder verbindlich, d.h. sie sind zwingend zu befolgen und einzuhalten. Zudem finden Sie in diesem Merkblatt weitere Informationen und Hinweise zu vielen Themen rund um den Verein.

Sprechstunde des Vorstandes

Sprechstunde ist an jedem ersten Donnerstag im Monat (von März bis Oktober) von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr in der Vereinslaube an der Tannenbergstr. 2.

Fachberatung

Wenn Sie Fragen zu Pflanzen oder zur Bewirtschaftung des Gartens haben, wenden Sie sich bitte an die Fachberaterin des Vereins. Sie ist bei der Sprechstunde des Vorstands anwesend. Für Beratungen abseits der Sprechstunden sprechen Sie bitte Ort und Termin für die Beratung individuell mit ihr ab.

Jahreshauptversammlung

Für die Mitglieder des Vereins ist die Jahreshauptversammlung die wichtigste Veranstaltung. Hier werden die für den Verein und deren Mitglieder notwendigen Entscheidungen getroffen und die Mitglieder des Vorstandes gewählt. Daneben muss der Vorstand in der Jahreshauptversammlung Rechenschaft ablegen über seine Arbeit und seine Entscheidungen im vergangenen Jahr. Die Jahreshauptversammlung findet im ersten Vierteljahr eines jeden Jahres statt. In der Regel ist dieser Termin Anfang März. Bitte beachten Sie die Aushänge in den Schaukästen im Vereinsgelände und entsprechende Angaben im Regionalteil der Monatszeitschrift GARTENFREUND. Es sollte für jedes Vereinsmitglied selbstverständlich sein, zur Jahreshauptversammlung zu kommen.

Wegeobleute

Jeder Weg hat mindestens einen Wegeobmann/-frau. Die für Sie zuständigen Wegeobleute finden Sie in der jeweils aktuellen Vorstandsliste. Die Wegeobleute sind Ihre direkten Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme rund um den Garten.
Sie werden Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Gemeinschaftsarbeit

Jeder Pächter ist verpflichtet, seinen Anteil an der Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Bei Nichterfüllung ist eine Ersatzzahlung zu leisten. Diese beträgt zurzeit 88,- Euro. Die Termine der Gemeinschaftsarbeit und die Formulare für die schriftliche Anmeldung werden mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung verschickt. Es gibt auch die Möglichkeit, sich für besondere Arbeiten einteilen zu lassen, die ausserhalb dieser Termine angeboten werden. Die Listen mit der angemeldeten oder eingeteilten Gemeinschaftsarbeit zu den Terminen werden im Vereinsgarten ausgehängt. Sollten Sie Ihren Termin aus einem wichtigen Grund nicht wahrnehmen können, müssen Sie sich vor dem Termin unter Angabe eines Ersatztermins abmelden oder eine Ersatzperson schicken. Änderungen werden per Aushang bekannt gegeben. Achten Sie auch auf die jeweils aktuellen Mitteilungen im GARTENFREUND.
Näheres zu den besonderen Arbeiten ausserhalb der festgelegten Gemeinschaftsarbeitstermine können Sie während der Sprechstunden erfragen. Auskünfte erteilen auch der stellvertretende Schriftführer und die Fachberaterin.

Pflanzenbasar

Im Frühjahr und ggf. auch im Herbst findet jeweils ein Pflanzenbasar statt. Hier können Pflanzen und Gartenutensilien getauscht, gekauft oder verkauft werden. Die Termine erfahren Sie Mürz ber den Terminplan bzw. über Aushang im Vereinsgelände. Darüber hinaus werden die Termine im GARTENFREUND bekannt gegeben.

Sonstige Termine

Ebenfalls im Herbst sollten ein Kinderfest, ein Lampionfest und ein Frühschoppen zum Erntedankfest stattfinden. Ob es dazu kommt, hängt davon ab, ob Interesse besteht und sich Vereinsmitglieder finden, die diese Feste organisieren. Falls Sie sich beteiligen wollen, sprechen Sie uns einfach an.

Mittagsruhe / Ruhezeiten

Täglich ist in der Zeit zwischen 13:00 und 15:00 Uhr die Mittagsruhe einzuhalten. In dieser Zeit dürfen keine Lärm verursachenden Tätigkeiten ausgeführt werden. Ausserdem ist in dieser Zeit das Autofahren im Vereinsgelände verboten! Die Benutzung Geräusch verbreitender Gartengeräte und Werkzeuge ist, ausser an gesetzlichen Feiertagen, nur von montags bis sonnabends in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr erlaubt. Dieses gilt auch während der Wintermonate.

In der weiteren Bearbeitung.